AGB

Stand: 14.04.2014

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten gegenüber Privatpersonen, privat rechtlichen Unternehmen, juristischen Personen.

1.2 Alle Verkäufe und Rechtsgeschäfte erfolgen ausschließlich nach den folgenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Mit Auftragserteilung und Geschäftsabschluss erkennt der Auftraggeber die Bedingungen als verbindlich an. Zur Vereinbarung mündlicher Nebenabreden ist nur die Geschäftsführung des Auftragnehmers berechtigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch dieselben. Die etwaige rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles der nachstehenden Bedingungen ist auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts derselben ohne Einfluss.

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1 Angebote sind grundsätzlich freibleibend, es sei denn, dass sie im Einzelfall für verbindlich erklärt worden sind. In Prospekten und Katalogen enthaltene Angaben und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. An schriftliche individuelle Angebote halten wir uns zwei Monate gebunden, soweit schriftlich nicht ausdrücklich etwas Abweichendes von uns erklärt wird.

2.2 Mündliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

3. Lieferung

3.1 Lieferzeitangaben gelten nur annähernd, sofern nicht ein bestimmtes Lieferdatum durch uns schriftlich bestätigt wird.

3.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefern wir „ab Werk der Hersteller“ bzw. unmittelbar ab unserem Firmensitz oder von denen hierzu autorisierter Handelspartner. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist unsere Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft. Die Lieferfrist beginnt mit dem rechtsgültigen Kaufvertrages.

3.3 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

3.4 Bei nachträglichen Änderungen des Vertrages durch den Besteller, welche die Lieferfrist beeinflussen, kann sich diese verlängern. Dies gilt entsprechend, wenn sich die Lieferung aus Gründen verzögern, die der Besteller zu vertreten hat. Dadurch entstehende Zusatzkosten sind vom Besteller gegen Nachweis zu übernehmen.

3.5 Kann die Ware bei Eintreffen unseres Montagetrupps durch Umstände die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht montiert werden, so ist der Besteller verpflichtet, die entstandenen Kosten der vergeblichen Anfahrt zu erstatten.

3.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lage von Versorgungsleitungen vor der Montage anzugeben. Eine Haftung für Beschädigungen an Versorgungsleitungen ist insoweit, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

4. Lieferverzug

4.1 Können wir absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so werden wir den Besteller unverzüglich davon in Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür mitteilen sowie nach Möglichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt nennen.

4.2 Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen in der Nummer 9.0 aufgeführten Umstand oder durch ein Handeln oder Unterlassen des Bestellers, so wird eine den Umständen angemessene Verlängerung der Lieferfrist sowie angemessener Kostenersatz gefordert.

5. Preise

Unsere Preise, schriftliche Angebote und Rechnungen verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Firma Schuster GmbH.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Alle Rechnungen sind Zug um Zug bei Auslieferung zu zahlen. 14 Tage nach Rechnungsdatum sind die Zahlungen per Überweisung zu leisten.

6.2 Wurde unstreitig fehlerhafte Ware geliefert, ist der Besteller dennoch verpflichtet, für den fehlerfreien Anteil zu zahlen.

6.3 Ohne Bezahlung der Ware kann diese zurückbehalten werden.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur deren Bezahlung vor.

7.2 Bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

7.3 Alle Forderungen aus dem Verkauf oder einer gegebenfalls dem Besteller gestatteten Vermietung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

7.4 Eigentums- und Urheberrechte an vom Auftragsnehmer erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und Berechnungen bleiben vorbehalten. Derartige  Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Auftragsnehmers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Für Zeichnungen, Entwürfe und Berechnungen, die im Auftrag des Auftraggeber ausdrücklich bestellt wurden, ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn ein Auftrag nicht erteilt wird. Kostenvoranschläge können nach vorheriger Absprache in Rechnung gestellt werden, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen.

7.5 Bei Vereinbarungen, die Liefer- und Leistungsfristen von mehr als 4 Monaten nach Vertragsabschluss enthalten, ist der Auftragnehmer berechtigt, eingetretene Preiserhöhungen auf den Kaufpreis zu legen.

8. Gewährleistung

8.1 Beanstandungen jeder Art müssen, soweit sie sich auf offensichtliche Mängel erstrecken, unverzüglich nach Empfang der Ware vorgebracht werden. Bei Mängelrügen muss dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Ein Recht auf Wandlung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag steht dem Käufer nur zu, wenn die Nachbesserung, Auswechslung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb angemessener Frist geschieht oder erfolglos geblieben ist. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz auch seiner Erfüllungsgehilfen haftet der Auftragnehmer stets; jedoch nicht darüber hinaus. Im Übrigen ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, wenn die dem Auftraggeber überreichten Pflegeanweisungen nicht nachweisbar eingehalten worden sind.

8.2 Änderungen in der Konstruktion und / oder Ausführung, die zur Anpassung an den Stand der Technik erforderlich sind und weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und stellen weder Fehler noch Mängel dar; dies gilt gleichermaßen für handelsübliche oder geringfügige, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Maße und Gewicht, soweit sie im Rahmen des für den Besteller zumutbaren liegen.

8.3 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit nur unerheblich mindern.

8.4 Die Verjährung der Sachmängelansprüche richten sich, soweit nicht anders vereinbart, nach dem Gesetz oder Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.

8.5 Wurde eine Abnahme der Ware vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Besteller bei sorgfältiger Abnahme oder Ersmusterprüfung hätte feststellen können.

8.6 Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden. Wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Wenn der Besteller diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachmängelansprüche.

8.7 Bei berechtigter fristgemäßer Mängelrüge bessern wir nach oder liefern einwandfreien Ersatz.

8.8 Kommen wir diesen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Besteller uns schriftlich eine letzte Frist setzten. Innerhalb derer wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Verstreicht diese, kann der Besteller Minderung verlangen, zurücktreten, die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf unsere Kosten vornehmen lassen.

9. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt verzögert aber befreit nicht von Leistungspflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben zu erfüllen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1 Unser Geschäftssitz.

10.2 Auf die Vertragsbeziehungen ist ausschließlich das Recht des Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

11. Übertragbarkeit von Rechten / Datenspeicherung

Rechte aus den Verträgen zwischen Besteller und uns bedürfen zur Übertragung unserer Zustimmung. Mitteilung für natürliche Personen aufgrund §16. Abs. 1, Bundesdatenschutzgesetzt: Bei der Auftragsbearbeitung werden personenbezogene Daten gespeichert.