Bei Doppelbodensystemen wirken Lasten punktuell auf die einzelnen Bodenelemente, da diese nicht miteinander verbunden sind und daher ihre Last nicht auf die anderen Elemente verteilen können. Diese punktuelle, für die Nutzung von Doppelböden, entscheidende Belastung wird als Punktlast bezeichnet.
Bei der Feststellung der Nutzlast, wird die Last einer 25x25mm großen Auflage benutzt, um festzustellen ab welchem Lastwert das belastete Material keine Lasterhöhung mehr erlaubt (Bruchlast). Die Bruchlast gilt als entscheidendes Kriterium für die Einstufung der Doppelböden. Letztendlich erschließt sich die Nutzlast einer Doppelbodenplatte, aus der Division der Bruchlast, durch den üblichen Sicherheitsfaktor ( 2 Klassen der Doppelbodenplatten: 2.0 und 3.0). Auf diese Art und Weise ordnet die europäische Norm EN 12825 die Element- bzw. Belastungsklasse eines Bauteils ein.